Nähere Informationen zur Trauung finden Sie auf der Website unseres Dekanats:  Trauung.

 


Heiraten in Hersbruck


Liebes Brautpaar,

Sie bereiten sich auf das Fest Ihrer Hochzeit vor und wollen Ihren gemeinsamen Weg mit Gott beginnen. Wir freuen uns über Ihre Entscheidung und wünschen Ihnen, dass Sie einen gesegneten Weg vor sich haben und dass Ihre Ehe gelingt.

Wir werden Ihnen gerne dabei helfen, dass Ihr Fest in der Kirche als schöner und würdiger Gottesdienst gestaltet wird. In einem Gespräch wird der Pfarrer mit Ihnen die gottesdienstliche Feier vorbereiten und planen und Ihnen die Möglichkeit geben, an der Gestaltung mitzuwirken. Dazu ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig einige Dinge miteinander bedenken:

1. Rechtzeitige Terminplanung

Um Terminschwierigkeiten zu vermeiden, ist es gut, möglichst bald einen Termin mit dem Pfarrer zu vereinbaren, damit die Kirche nicht anderweitig belegt ist. "Unsere" Trauungen finden in der Stadtkirche oder in der Spitalkirche statt. Sie können sich diese Kirchen - falls Sie sie noch nicht kennen - gerne einmal anschauen, um eine Vorstellung von Ihrem Fest zu bekommen.

2. Liegen besondere Umstände vor?

  • Auswärtige: Wenn jemand von Ihnen (oder Sie beide) nicht Mitglied der Stadtkirche Hersbruck sind, brauchen wir eine Bescheinigung von der Kirchengemeinde, in der Sie wohnen (im Kirchendeutsch: „Dimissoriale"), dass Sie in Hersbruck heiraten wollen. Sie bekommen diese in Ihrem Heimatpfarramt.
  • Trauung Geschiedener: Falls jemand von Ihnen geschieden ist, sollten Sie sich so früh wie möglich an den zuständigen Pfarrer wenden, damit er rechtzeitig die erforderliche Genehmigung durch den Dekan einholen kann.
  • Konfessionsverschiedene Paare: Wenn jemand von Ihnen der römisch-katholischen Kirche angehört, ist es möglich, dass der römisch-katholische Geistliche bei der Trauung mitwirkt. Hier ist es wichtig, sich rechtzeitig auch an Ihr katholisches Pfarramt zu wenden. Wollen Sie nur evangelisch getraut werden, so ist es gut, vorher beim katholischen Pfarrer eine "Befreiung" zu beantragen, die Sie von der Pflicht entbindet, in der römisch-katholischen Kirche zu heiraten. Wünschen Sie das nicht, so ist Ihre Ehe nach römisch-katholischem Kirchenrecht nicht gültig, wohl aber vor Gott.
  • Trauung eines evangelischen Christen mit einem konfessionslosen Partner oder Partner mit einer anderen Religion: Die kirchliche Trauung ist immer ein christlicher Gottesdienst. Das Eheverständnis Andersgläubiger unterscheidet sich oft grundlegend von der christlichen Ehe. Daraus können sich für den nicht-evangelischen Partner Probleme ergeben. In diesem Fall ist ein rechtzeitiges Gespräch mit dem Pfarrer zur Klärung offener Fragen erforderlich. Möglich ist hier ein "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung". Eine Genehmigung durch den Dekan ist auch hier erforderlich.

3. Gestaltung des Gottesdienstes

Die Hochzeit ist Ihr Fest. Darum wäre es schön, wenn Sie dabei aktiv mitwirken würden. Wichtig oder möglich wären hierbei z.B.:

  • Ihr Trauspruch ist ein Bibelvers aus dem Alten oder Neuen Testament, der Ihnen wichtig ist und Sie als Wort Gottes für Sie beide persönlich auf Ihrem Eheweg begleitet. Sie bekommen hier gerne Anregungen durch Ihren Pfarrer. Einige Beispiele finden Sie auch in unserem Evangelischen Gesangbuch (S. 1415-1416) oder im Internet unter www.trauspruch.de.
  • Welche Lieder sollten im Traugottesdienst gesungen werden? Auch hierbei ist Ihnen Ihr Pfarrer behilflich.
  • Manche Paare haben den Wunsch, weitere Gesangs- oder Musikstücke in den Ablauf des Gottesdienstes einzufügen. Bei der Auswahl der Stücke ist zu beachten, dass sie inhaltlich in einen evangelischen Gottesdienst passen. Dies ist rechtzeitig mit dem zuständigen Pfarrer abzusprechen. Der zuständige Organist bzw. Kantor ist ebenfalls rechtzeitig zu informieren. Bei musikalischen Unklarheiten ist die Meinung des Organisten bzw. Kantors oder des Dekanatskantors einzuholen. Die endgültige Verantwortung für die musikalischen Sonderwünsche liegt beim Pfarrer. Für musikalische Sonderwünsche ist in der Regel eine extra Gebühr für den Organisten bzw. Kantor fällig. Die Höhe dieser Gebühr ist vom Umfang der bestellten Sonderleistung und vom damit verbundenen Übaufwand abhängig (in der Regel nicht unter 50 Euro). Die Bezahlung an den Organisten bzw. Kantor hat vor dem Traugottesdienst zu erfolgen.
  • Möchten Personen aus Ihrem Verwandten- oder Freundeskreis Gebete oder Segensworte im Gottesdienst sprechen oder an den Lesungen mitwirken?
  • Bringen Sie eine Traukerze mit?

All diese Fragen können im Traugespräch mit Ihrem Pfarrer besprochen und geklärt werden. Zur Vorbereitung und Information können Sie auch gerne lesen, was in unserem Evangelischen Gesangbuch über die Trauung steht (S. 1411-1417: z.B.: "Was bei der Trauung geschieht", "Was Sie zur Trauung wissen sollten").

4. Kirchenschmuck

Unsere Kirchen werden für den sonntäglichen Gottesdienst wie gewohnt mit Blumen geschmückt. Wenn Sie darüber hinaus einen reicheren Blumenschmuck wünschen, können Sie ihn gerne bei den ansässigen Blumengeschäften bestellen. Diese sprechen mit dem Mesner Zeit und Art des Blumenschmuckes ab. Wir freuen uns, wenn Sie erlauben, dass der Schmuck über den Sonntag zur Ehre Gottes in der Kirche bleibt und in den folgenden Gottesdiensten an Ihr Fest erinnern kann.

5. Fotografieren im Gottesdienst

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Fotografieren die Feierlichkeit des Gottesdienstes stört. Außerdem lenkt es Sie und Ihre Gäste von der Feier ab. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Verwandten und Freunde darauf hinzuweisen, dass das Fotografieren mit uns abgesprochen werden muss: Besonders gut eignen sich der Einzug, der Ringwechsel und der Auszug. Wir bitten darum, nicht während der Predigt, der Gebete und während des Segens zu fotografieren. Videokameras können während des ganzen Gottesdienstes laufen, wenn sie fest auf ein Stativ montiert sind. Der Platz soll mit dem Mesner (oder Pfarrer) abgesprochen werden.

6. Zum Gottesdienst

Bitte vergessen Sie nicht, zu Ihrem Gottesdienst mitzubringen:

  •  eine standesamtliche Bescheinigung Ihrer Trauung (falls Sie diese nicht bereits zum Traugespräch mitgebracht haben),
  •  Ihre Ringe und
  •  (gegebenenfalls) Ihre Traukerze.


7.  ... und nach der Trauung?

Nach dem Gottesdienst warten oft Freunde oder Vereinskameraden mit einer Überraschung vor der Kirchentüre. Besonders bitten wir zu bedenken: Das Ausstreuen von Reis ist eine problematische Sitte. In einer Zeit, in der unzählige Menschen verhungern, sollten Christen mit gutem Beispiel vorangehen und mit Lebensmitteln verantwortlich umgehen.

8. Gebühren

Die Kirchengemeinde muss für die Reinigung und den Unterhalt des Gebäudes eine Gebühr erheben. Diese beträgt 100 Euro (für Auswärtige 200 Euro). Wir bitten Sie, diese Gebühr vor der Trauung im Pfarramt oder beim Mesner zu entrichten.

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Nach all diesen formell klingenden, jedoch notwendigen Regelungen wünschen wir Ihnen ein fröhliches Fest in unserer Kirche und hoffen, Sie auch nach der Trauung noch oft dort in unseren Gottesdiensten begrüßen zu dürfen.

Herzliche Grüße!
Ihre Pfarrer